Veranstaltung Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Moderne Verwaltung

Fachtag „Diversität in der Verwaltung leben - Herausforderungen als Chance“ am 29.10.2019

  • Status Beendet
  • Termin 29.10.2019 09:00 Uhr
  • Teilnehmer 80 Teilnehmer
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Verwaltungen sind von Vielfalt geprägt. Dies ist nicht immer auf den ersten Blick sichtbar, rückt aber zunehmend ins Bewusstsein, wie auch Diversität in anderen Bereichen der Gesellschaft bewusster wahrgenommen und gelebt wird. Dies scheint zunächst eine Herausforderung zu sein, ist aber vielmehr das Potential für die Entwicklung einer Unternehmenskultur, die sich an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden orientiert und Chancengleichheit herstellt.

Mit dem Fachtag soll für die Vielfalt von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlichen Empfindens im Arbeitskontext sensibilisiert werden.

Trotz rechtlicher Gleichstellung und teilweise gestiegenem Bewusstsein für die Lebensrealitäten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und inter*geschlechtlichen Menschen (LSBT*I*) sind diese am Arbeitsplatz seitens ihrer Kolleg*innen und Vorgesetzten noch immer mit Unsicherheiten, Vorurteilen und Ausgrenzungen in Bezug auf ihre geschlechtliche oder sexuelle Identität konfrontiert; auch in Ministerien, Landesbehörden und Kommunen. 

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz hat jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin die Pflicht, Benachteiligungen abzubauen und ihnen präventiv entgegen zu wirken. Ein diskriminierungsfreies Miteinander ist im Interesse der sächsischen Behörden. Ziel des Fachtages ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, die ein solches Miteinander fördern und etablieren. Der positive Effekt einer diversitätssensiblen Organisationskultur soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Veranstaltungstermin
Dienstag 29.10.2019 09:00 - 16:30 Uhr
Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 985 KB)
Veranstaltungsort
Sächsische Landeszentrale für politische Bildung
Schützenhofstraße 36, 01129 Dresden

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Teilnehmerregistrierung Ladies Lunch 2019

1

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration

Referat Gleichstellung
Frau Claudia Lempert

E-Mail:

Claudia.Lempert@sms.sachsen.de

Telefon:

0351 564 54935

2

Datenschutzbeauftragte/r:

Datenschutzbeauftragte/r der /des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10, 01097 Dresden

E-Mail:

Datenschutzbeauftragter@sms.sachsen.de

Telefon:

0351 564 65322

3

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Teilnehmerregistrierung zwecks Einlasskontrolle zum Ladies Lunch 2019 am, 20.06.2019 und Erstellung Einladungsverteiler 2020/2021

4

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

5.1

Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden.

 ja                                          nein

5.2

nur falls Nr. 5.1 ja:

Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:

Kinderbetreuung (bei Inanspruchnahme Alter Kind, Name, Vorname Begleitperson)

6

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Beendigung der Veranstaltung zwecks Aussagefähigkeit über Teilnahme und Erstellung Einladungsverteiler in den beiden Folgejahren

7

Ihre Rechte als betroffene Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

8

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 1

01067 Dresden.

9.1

Die personenbezogenen Daten sollen an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden.

 ja                                          nein

falls ja: Die Übermittlung erfolgt an      

9.2

nur falls Nr. 9.1 ja:

Es liegt ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung vor, mit dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass das Drittland/die internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.

 ja                                          nein

9.3

nur falls Nr. 9.1 ja und 9.2 nein:

Es liegen geeignete und angemessene Garantien für die Übermittlung der personenbezogenen Daten vor.

 Eine Kopie dieser Garantien können Sie unter folgender Adresse anfordern:

 Informationen über die geeigneten und angemessenen Garantien sind verfügbar
     unter:

10.1

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

 ja                                          nein

falls ja: Rechtsgrundlage ist      .

10.2

nur falls 10.1 ja:

Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen:

 ja                                          nein

10.3

nur falls Nr. 10.2 ja:

Die Verpflichtung bezieht sich auf folgende personenbezogene Daten:

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge:

10.4

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vereinbart.

 ja                                          nein

10.5

nur falls Nr. 10.4 ja:

Die vertragliche Vereinbarung bezieht sich auf folgende personenbezogene Daten:

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge:

10.6 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss
erforderlich.

 ja                                          nein

10.7 nur falls Nr. 10.6 ja:

Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge:

11.1 Es findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

 ja                                          nein

11.2 nur falls Nr. 11.1 ja:

Nachfolgend werden Sie über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die Auswirkungen dieser Verarbeitung für Sie informiert:

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