Hauptinhalt

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2018)

Zweck:

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.

Anträge können bei der Landesdirektion Sachsen (Standort Chemnitz, siehe Box) eingereicht werden

zurück zum Seitenanfang