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Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung – FRL SZH/2021

Schafherde auf der Weide, dahinter graue Wolken © Carola Förster, LfULG, Ref. 75

Mit dem Förderprogramm sollen Schaf- und/oder Ziegenhaltende zur Unterstützung einer nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung durch Beweidung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden.

Wichtige Frist für Antragstellung 2024:

Bis spätestens 31. März 2024 (Posteingang Bewilligungsstelle) muss der Neuantrag zur Förderung über die FRL SZH/2021 bzw. der Nachweis zur Förderung beanspruchter Tiere für das Jahr 2024 (für Tierhalter mit Erstantrag in den Jahre 2021, 2022 oder 2023), unter Verwendung der jeweils vorgegebenen Formulare und weitere erforderlichen Nachweise, bei der Bewilligungsstelle des LfULG eingereicht werden.

Bitte senden Sie ihre Antragsunterlagen rechtzeitig ab, da es durch die Osterfeiertage zu eingeschränkter Postbeförderung kommen kann!

  • Haltende von Schafen und/oder Ziegen mit Weidehaltung zur Grünlandnutzung und –pflege

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen über einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren die beantragte Anzahl von Tieren während des Haltungszeitraums vom 1. April bis 15. September insbesondere auf Grünlandflächenweiden und wolfsabwehrende Maßnahmen aufrechterhalten.
  • Zuwendungsfähige Tiere müssen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres über 9 Monate alt gewesen sein.
  • Zuwendungen werden ab einem Mindesttierbestand von 37 Tieren gewährt.

Konditionen

  • Je zuwendungsfähigem Schaf und/oder Ziege wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 55,00 Euro gewährt. Der Betrag wird jährlich in Abhängigkeit vom zu fördernden Gesamttierbestand und den verfügbaren Haushaltmitteln festgelegt.
  • Die festgelegte Förderhöhe für das laufende Förderjahr 2023 beträgt 55 Euro je Tier. 
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