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Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023

Neue Informationen zur Antragstellung unter Aktuelles/Wichtige Informationen.

Förderrichtlinie Natürliches Erbe: Foto-Collage mit verschiedenen heimischen Tieren und Pflanzen © SMEKUL

Die Antragstellung für den Fördergegenstand E.2 – Vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber ist eröffnet.

Die digitale Antragstellung ist für folgende Förderinhalte möglich, den Link zum Antragsportal und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf den betreffenden Seiten unseres Förderportals:

ELER Fördergegenstände A.1 – Biotopgestaltung und Artenschutz und A.2 Technik und Ausstattung:

  • Pflanzung Streuobstbestände/Obstbaumreihen,
  • Gehölzsanierung Hecken, Feld-, Ufergehölze,
  • Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen,
  • Gehölzsanierung Streuobstbestände/Obstbaumreihen,
  • Kopfbaumschnitt,
  • Mähtechnik

Eine Antragstellung in Papierform ist für folgende Fördergegenstände möglich. Die Unterlagen finden sie auf der betreffenden Seite des Förderportals. 

Die schrittweise Bereitstellung weiterer Förderinhalte im Antragsportal folgt. 

ELER-finanzierte Vorhaben dürfen vor Antragstellung begonnen werden, sie dürfen jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollständig durchgeführt worden sein. Ein Vorhaben ist abgeschlossen, wenn eine zweckentsprechende Nutzung erfolgen kann bzw. wenn der Förderzweck vollständig erfüllt ist.

Für landesfinanzierte und GAK-finanzierte Maßnahmen ist der Vorhabenbeginn ab Antragstellung (Datum Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Das gilt auch für ELER-finanzierte Vorhaben, soweit es sich in Einzelfällen um staatliche Beihilfen handelt (z. B. Vorhaben im Wald).

Der Beginn vor Bewilligung ist jedoch nur auf eigenes Risiko möglich und steht unter dem Vorbehalt einer Kürzung oder Ablehnung, da zur Plausibilisierung der beantragten Zuwendung eine entsprechende Beurteilung notwendig ist. Sollte der Zustand der Vorhabenumsetzung nicht mehr erkennen lassen, in welchem Umfang Leistungen tatsächlich erforderlich waren, um den Förderzweck zu erreichen, muss der Antrag u. U. abgelehnt werden. Das betrifft insbesondere Vorhaben der Sanierung von Gehölzen und Biotopen, für die eine Einstufung des Aufwands oder der Erschwernis erforderlich ist.

Für den Fall, dass Sie schon vor der Bewilligung mit der Maßnahmenumsetzung beginnen möchten, nehmen Sie daher bitte unbedingt vorher Kontakt mit der regional zuständigen Bewilligungsstelle des LfULG auf.

Abgrenzung zur Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023:

Für bestimmte Vorhaben der Biotopgestaltung, insbesondere Anlage und Aufwertung von Gehölzen sowie von arten- und blütenreichen Wiesen, sind vor Antragstellung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Findet das Vorhaben im Siedlungsbereich von Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern statt?
  2. Ist der Antragstellende eine gemeinnützige Organisation, anerkannte Religionsgemeinschaft, eine kommunale Gebietskörperschaft der anerkannte Religionsgemeinschaft?
  3. Findet das Vorhaben nicht auf Waldflächen oder Landwirtschaftsflächen statt?

Wenn alle drei Fragen mit ja beantwortet werden, dann erfolgt eine Förderung ausschließlich über die Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023!

Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Informationsblatt:

Die Förderung erfolgt für ausgewählte Vorhabentypen als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage von Einheitskosten. Mit dem Festbetrag sind alle Leistungen vergütet, die für die Umsetzung des Vorhabens notwendig sind. Antragsteller müssen zur Abrechnung festbetragsfinanzierter Vorhaben keine Zahlungsbelege vorlegen.

Die förderfähigen Ausgaben bei Personalkosten werden ebenfalls auf der Basis von Einheitskosten als Monats- oder Stundensätze für vier verschiedene Anforderungsniveaus ermittelt. Die Einheitskosten Personal decken alle Lohnausgaben einschließlich Lohnnebenkosten ab. Informationen zur Einordnung der Tätigkeiten in die Anforderungsniveaus, Beispiele für die Anwendung und Hinweise zur Abrechnung können Sie dem Hinweisblatt zu Personalkosten entnehmen.

Alle Einheitskosten werden jährlich überprüft und aktualisiert.

Die Aufrufe zur Antragstellung für die Fördergegenstände B.2 (Natura 2000–Gebietsbetreuung, gebietsbezogene Artenbetreuung), C.1, C.2 und C.3 befinden sich für 2024 in Vorbereitung.

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